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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1.Teilnahmevoraussetzung
Unsere Veranstaltungen setzen ein gewisses Maß an körperlicher Fitness voraus.Teilnehmen kann jeder,der sich den ausgeschriebenen Leistungsvoraussetzungen gewachsen fühlt.
Die eigene Ausrüstung muß in ordentlichem und funktionsgerechtem Zustand sein( Bekleidung, Mountainbike, u.a.). Bei allen Touren und Camps besteht Helmpflicht!
Der Leiter der Gruppe ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Tour, die Teilnehmer, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen.

 

2. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden kann, bieten Sie den Abschluss des Vertrags verbindlich an. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen neben diesen einzustehen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Buchungsbestätigung zukommen lassen.

 

3. Bezahlung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, den vereinbarten Preis innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Nach erfolgter Zahlung erhalten sie Ihre Buchungsunterlagen. Kommen Sie dieser Zahlungsverpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall erheben wir eine Bearbeitungspauschale von 50,00 €. Außerdem bleiben Sie Zahlung von Stornogebühren entsprechend der Staffelung gemäß Nr.4 verpflichtet.

 

4. Gutscheine

Unsere Gutscheine werden nicht bar ausbezahlt.

 

5. Rücktritt des Teilnehmers
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist wirksam, wenn die Abmeldung schriftlich bei uns eingegangen ist. Es entstehen folgende Stornokosten für Sie:

- bis 30 Tage vor Eventbeginn 10%
- ab 21 Tage vor Eventbeginn 20%
- ab 14 Tage vor Eventbeginn 60%
- ab 7 Tage vor Eventbeginn 90%
- bei Nichtantritt 100% abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen

 

6. Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter ist berechtigt, bis zwei Wochen vor Eventbeginn vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sie erhalten den eingezahlten Preis zurück. Weitergehende Ansprüche gegen uns bestehen nicht.

 

7.Umbuchung
Eine Umbuchung ist bis 30 Tage vor Eventbeginn möglich.

Wir erheben in diesem Fall eine Umbuchungspauschale in Höhe von 30,00 €.

 

8.Leistungen / Leistungsänderungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus unserem ausgeschriebenen Programm. Wir behalten uns vor, Änderungen insoweit vornehmen zu können, als der Gesamtzuschnitt der Veranstaltungen nicht beeinträchtigt bzw. nicht wesentlich verändert wird. Über solche Änderungen werden wir Sie unverzüglich informieren. Änderungen sind insbesondere durch Wetterbedingungen und äußere Einflüsse möglich. An- und Rückreise der Teilnehmer ist nicht Gegenstand der geschuldeten Leistung.

 

9.Preisänderungen
Wir behalten uns vor, den vereinbarten Preis bis zu zwei Monaten vor Veranstaltungsbeginn aus wichtigen Gründen zu erhöhen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Entschädigung vom Vertrag zurück zu treten.

 

10. Haftung und Gewährleistung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für
- die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen.
- die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers und des eigenen Personals.
- die Richtigkeit der angegebenen Leistungen.

Wir haften nicht
- für körperliche Unzulänglichkeiten des Teilnehmers.
- für Mängel an der von den Teilnehmern mitgebrachten Ausrüstung.
- wir sind nicht verpflichtet, selbst mitgebrachte Ausrüstung zu überprüfen.
- für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen unserer Guides nicht befolgt werden.
- für Verstöße gegen öffentlich rechtliche Verhaltensregeln (StVO, etc.)

- bei Diebstahl.

Bei Vorliegen eines Mangels, den wir zu vertreten haben, kann der Teilnehmer unbeschadet einer Herabsetzung des Preises (Minderung) oder einer Kündigung Schadenersatz verlangen. Die vertragliche und die deliktische Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des Dreifachen der vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Preis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Gemietete Ausrüstungsgegenstände sind vom Teilnehmer pfleglich zu behandeln. Der Teilnehmer haftet für Beschädigungen und Verlust.

Die Teilnahme an sämtlichen Aktivitäten ist freiwillig und erfolgt bei Touren, Camps und Techniktrainings auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter und seine Guides übernehmen keine Aufsichtspflichten für Minderjährige oder sonstige aufsichtspflichtige Personen im Sinne von § 832 BGB. Insoweit haben die verantwortlichen Personen selbst für Aufsichtspersonal zu sorgen.

 

11. Reiseabbruch / Ausschluss
Bricht ein Teilnehmer die Veranstaltung vorzeitig ab, aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erhält der Teilnehmer keine Erstattungen.
Gleiches gilt, wenn der Leiter der Gruppe einen Teilnehmer aus berechtigten Gründen ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm ausschließt.
Bei einem Abbruch der Veranstaltung wegen höherer Gewalt erstatten wir den vereinbarten Preis zeitanteilig.

 

12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung sind innerhalb eines Monates nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. (Ausschlussfrist)

Ansprüche der Teilnehmers verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrage nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.

 

13. Vertragssprache / Gerichtsstand/ Allgemeines
Die Vertragssprache ist Deutsch.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetztenden Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist der Sitz des Veranstalters. Dies gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

 

14. Veranstalter
BlackForestBike, Annette Keller, Kreuzmattstr.17-1, 79674 Todtnau

Amtsgericht Schönau, Landesgericht Waldshut-Tiengen

 

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